Schülervertretung

Die Schülervertretung unserer Schule spielt eine zentrale Rolle bei der Mitgestaltung und Mitbestimmung des schulischen Lebens durch die Schüler. Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, die Interessen der Schüler zu vertreten und aktiv an schulischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen.

Aufgaben im Überblick:

  1. Teilnahme an der Schulkonferenz: Repräsentation der Schüler in der Schulkonferenz und Einbringung ihrer Perspektiven (§ 28 Thüringer Schulgesetz).
  2. Interessenvertretung: Vertretung der Anliegen und Interessen der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung und den Schulbehörden (§ 28 Thüringer Schulgesetz).
  3. Beratung und Unterstützung: Unterstützung der Schüler bei schulischen Fragen und Problemen sowie Vermittlung zwischen Schülern und Lehrern.
  4. Förderung der Schulgemeinschaft: Initiierung und Unterstützung von Projekten und Aktivitäten zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und der Zusammenarbeit.

Rechtliche Grundlagen:

Die Arbeit der Schülervertretung ist durch das Thüringer Schulgesetz geregelt. Nach § 28 ThürSchulG haben die Schülervertreter das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des schulischen Lebens mitzuwirken. § 32 ThürSchulG betont die wichtige Rolle der Schülervertretung in der Schulkonferenz und deren Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

Die Schülervertretung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass unsere Schule ein Ort des Lernens, Wohlfühlens und Miteinanders bleibt.

Aktuelle Schülervertreter am HGS: