Elternvertretung
Die Elternvertreter unserer Schule spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Ihre Aufgaben umfassen die Vertretung der Interessen der Eltern in verschiedenen schulischen Gremien und die Unterstützung der Schulgemeinschaft.
Aufgaben im Überblick:
- Mitwirkung in der Schulkonferenz: Teilnahme an den Sitzungen der Schulkonferenz und Einbringung der Elternperspektive (§ 28 Thüringer Schulgesetz).
- Vertretung der Elternschaft: Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber der Schule und den Schulbehörden (§ 28 Thüringer Schulgesetz).
- Unterstützung und Beratung: Beratung von Eltern bei schulischen Anliegen und Vermittlung zwischen Eltern und Schule.
- Förderung der Schulgemeinschaft: Organisation und Unterstützung von Aktivitäten und Projekten zur Förderung des Gemeinschaftsgefühls und der Zusammenarbeit.
Rechtliche Grundlagen:
Die Arbeit der Elternvertreter basiert auf den Bestimmungen des Thüringer Schulgesetzes. Gemäß § 28 ThürSchulG haben Elternvertreter das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des schulischen Lebens mitzuwirken. § 32 ThürSchulG regelt die wichtige Rolle der Elternvertretung in der Schulkonferenz und deren aktive Beteiligung an Entscheidungsprozessen.
Die Elternvertreter tragen wesentlich dazu bei, dass die Schule ein Ort des Lernens, des Wohlfühlens und des Miteinanders ist.
Aktuelle Elternvertreter des HGS:
- Frau Daniela Schilling (Schulelternsprecherin)
- Frau Ramona Heßler (stellv. Schulelternsprecherin)